Wegen der bis zum Ende des Jahres nicht absehbaren Weiterentwicklung der Corona-Pandemie kann die Durchführung des alljährlichen Finanzgerichtstags in seiner traditionellen und allgemein geschätzten Form als Präsenzveranstaltung zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur steuerrechtlichen Fachdiskussion im Januar 2021 weder für den prägenden „Boorberg-Abend“ als Eröffnungsveranstaltung noch für die durch ihre vielseitigen Begegnungsmöglichkeiten gekennzeichnete Fachtagung hinreichend gewährleistet werden.
Deshalb haben die Führungsgremien des Deutschen Finanzgerichtstages beschlossen, den nächsten Deutschen Finanzgerichtstag erst am 31. Januar 2022 abzuhalten.